Silberbesteck verkaufen in Düsseldorf
Sie möchten gerne Ihr Silberbesteck oder versilbertes Besteck in Düsseldorf verkaufen?
Silberbestecke zieren nicht nur den festlichen Tisch, sondern stellen oft auch einen beträchtlichen Wert dar. Wie beim Schmuck, unterliegen die Designs aber auch dem Zeitgeist. Neben klassischen Designs wie z.B. dem Augsburger Faden oder dem Spatenmuster gibt es auch eine Vielzahl von Bestecken, die aufgrund ihrer Optik oder ihrer Größe keinerlei Verwendung mehr finden und ihr Dasein in irgendeiner Kiste fristen.
Was ist der Unterschied zwischen Silberbesteck und versilbertem Besteck?
Silberbesteck besteht aus massivem Silber und hat in der Regel einen hohen Silbergehalt. Versilbertes Besteck besteht aus einem unedlen Metall und wird mit einer dünnen Silberschicht versilbert. Hier findet sich neben der Auflagenstärke (z.B. 80, 90 oder 100) bisweilen der Hinweis „plated“ – der englische Begriff für „versilbert“. Oft findet man auch die Bezeichnungen „EPNS“ (Electro Plated Nickel Silver) oder „EP“ (Electro Plated). Am häufigsten ist jedoch die einfache Punzierung der Auflagenstärke.
Wie wird Silberbesteck bewertet?
Echtes Silberbesteck wird anhand der Punzierung und dem aktuellen Silberpreis bewertet.
Bei Messern muss berücksichtigt werden, dass hier lediglich die Hülle des Silbergriffs (der ansonsten meistens mit Blei und Sand gefüllt ist) bewertet wird.
Bei versilbertem Besteck spielt der Zustand eine gewisse Rolle. Hotelsilber weist durch den sehr häufigen Gebrauch eine höhere Abnutzung der Versilberung auf, während das privat genutzte Silberbesteck oft bzgl. des Zustands der Versilberung wesentlich besser erhalten ist.
Nach dem Ankauf von versilbertem Besteck wird die sehr dünne Silberauflage in einem chemischen Prozess abgelöst und das so gewonnene Silber neu verarbeitet.
Wie erkenne ich Silber oder versilbert?
Sowohl echtes Silber als auch Versilbertes kann man anhand der Punzierung erkennen:
Gängige Legierungen für echtes Silber sind z.B.: 800, 835 oder 925 Sterling, wobei Silber aus deutscher Produktion seit 1888 zusätzlich mit Halbmond und Krone punziert wird.
Daneben gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Legierungen. Bei sehr altem Silber finden sich oft die Punzierungen 12, 13, 14 oder 15, was auf 12-,13-, 14- oder 15-lötiges Silber hinweist (Feinheit 750, 812,5, 875 oder 937,5) Diese Silberpunzen wurden vor 1888 in Deutschland verwendet.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche ausländische Silberpunzen. So weist z.B. englisches Silber immer eine Kombination von Punzen auf, die sowohl den Silbergehalt anzeigen (925 Sterling), aber auch das Herstellungsjahr, den Herstellungsort und den Silberschmied ausweisen.
Versilbertes Besteck hat dagegen im Regelfall die Stärke der Silberauflage punziert:
40, 60, 80, 90 oder 120, wobei die 90iger Auflage am häufigsten vorkommt.
Wir bei Aurhenum kaufen Ihre Bestecke – egal ob Silber oder versilbert – gerne zum aktuellen Tageskurs an.
Wie verkaufe ich am besten Silber?
Grundsätzlich erfolgt der Silberankauf in allen seinen Schritten in Ihrem Beisein:
1. Wir sortieren Ihre mitgebrachten Besteckteile auf Basis der Punzierung (soweit vorhanden).
2. Im nächsten Schritt überprüfen wir die Echtheit elektronisch mittels eines Spektrometers.
3. Danach wiegen wir die einzelnen Stücke auf geeichten Präzisionswaagen.
4. Am Ende ermitteln wir dann den Silberpreis für den Ankauf.
Der gesamte Ankauf erfolgt in Ihrer Gegenwart – Ihre Wertgegenstände werden in Ihrem Beisein geprüft, gewogen und bewertet. Die Prüfung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Lassen Sie sich gerne Zeit, überlegen Sie unser Angebot und vergleichen Sie.
Wenn Sie unser Angebot annehmen, haben Sie die Wahl zwischen einer Barauszahlung oder – was bei höheren Beträgen gerne genutzt wird – einer Sofortüberweisung auf Ihr Bankkonto. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch gerne einen Teil des Betrags in bar mitnehmen und den anderen Teil per Überweisung erhalten.
Übrigens dürfen Sie als Privatperson soviel Silber verkaufen, wie Sie möchten. Jeder Edelmetallhändler ist jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, beim Ankauf eine Identifikationsüberprüfung anhand des Personalausweises durchzuführen. Diese Daten werden nicht weitergegeben.
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