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Mehr InformationenGoldbarren gehören zum klassischen Anlagegold und werden als Feingold mit einer Reinheit von 999,9 in Größen von 1 Gramm bis zu 1,0 Kilogramm, bei institutionellen Anlegern bis zu 12,5 Kilogramm gehandelt. Im Gegensatz zu verarbeitetem Gold (z.B. Schmuck) ist ein zertifizierter Goldbarren, ähnlich einer Währung, grundsätzlich einfach handelbar. Der Preis für einen zertifizierten Goldbarren orientiert sich immer am aktuellen Goldkurs.
Grundsätzlich findet die gesamte Prüfung in Ihrem Beisein statt.
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Mehr InformationenEin Rat von unserer Seite: Nehmen Sie die Goldbarren nie aus Ihrer Verpackung (sogenannte Bliester) heraus. Diese schützen den Barren und haben i.d.R. je nach Hersteller zusätzliche Informationen aufgedruckt. Eine intakte Verpackung ist immer ein Pluspunkt beim Wiederverkauf und damit letztlich mitentscheidend für den Preis.
Was man wissen sollte: Gewinne aus dem Verkauf von Goldbarren und Anlagemünzen sind von der Einkommenssteuer befreit, wenn das Edelmetall länger als ein Jahr im Besitz gehalten wird (§ 23 Einkommensteuergesetz). Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Auch ist Anlagegold von der Abgeltungssteuer befreit, da ja keine Erträge (Zinsen oder Dividenden) anfallen.
Goldbarren, Goldmünzen und Goldschmuck sind Goldprodukte, die sich nicht nur hinsichtlich ihrer Verwendung, sondern auch unter Anlageaspekten, voneinander unterscheiden.
Goldbarren haben eine rechteckige, bisweilen auch quadratische Form und werden in Feingold (999,9) produziert. In der Regel sind sowohl das Gewicht als auch der Produzent aufgeprägt. Beginnend mit der kleinsten Einheit – dem 1-Gramm-Barren – sind sie für den privaten Nachfragebereich bis zu einem 1-Kilo-Barren verfügbar. Goldbarren sind – je nach Größe – als Prägebarren oder Gussbarren erhältlich, was auf deren Wert keinerlei Einfluss hat. Goldbarren sind von der Mehrwertsteuer befreit und sind wesentlicher Bestandteil einer Anlage in Edelmetalle.
Goldmünzen werden in Prägeanstalten produziert. Neben den zahlreichen Sonderprägungen und Medaillen – die auch in unterschiedlichen Legierungen angeboten werden – sind für Anleger die klassischen Anlagemünzen interessant, die in der Regel einen Nennwert aufgeprägt haben. Diese Anlagemünzen müssen einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen, müssen nach 1800 geprägt worden sein und ihr Handelswert darf den reinen Goldwert der Münze nicht um mehr als 80% übersteigen. Anlagemünzen sind, wie Goldbarren, von der Mehrwertsteuer befreit und somit ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Anlage-Portfolios.
Goldschmuck gibt es in unübersehbarer Vielfalt und Ausführungen. Da die Herstellungskosten den Preis eines Schmuckstücks wesentlich mitbestimmen und auch der ästhetische Aspekt bei einem Käufer eine entscheidende Rolle spielt, ist Schmuck als Anlage eher weniger geeignet.
Goldverkauf ist für die meisten kein alltägliches Geschäft. Um beim Goldverkauf einen nachvollziehbaren und verständlichen Ablauf sicherzustellen und einen fairen Preis zu erhalten, ist es empfehlenswert, folgende Punkte zu berücksichtigen:
01.
Informieren Sie sich über den aktuellen Goldpreis, damit Sie ein Gefühl für den Preis bekommen. Hier ist die Tagespresse hilfreich genauso wie die Websites seriöser Edelmetallhändler.
02.
Die Wahl eines seriösen und vertrauenswürdigen Käufers ist ein ganz entscheidender Punkt. Neben den vor Ort ansässigen Edelmetallhändlern gibt es auch auf den Ankauf durch Münzprägeanstalten oder seriöse Online-Edelmetallhändler.
Ein seriöser Händler vor Ort kann Ihr Gold – egal, ob Anlage oder Altgold – prüfen und Sie können eine sofortige Zahlung erhalten. Bei Online-Händlern müssen Sie das Gold auf dem Postweg versenden.
03.
Bei der Wahl des Ankäufers ist es immer sinnvoll, sich Bewertungen oder Erfahrungsberichte anzusehen. Ein seriöser Händler wird Ihren Schmuck oder Ihr Anlagegold immer vor Ort direkt prüfen können. Prüfung und Angebot sind hier immer unverbindlich und kostenlos.
04.
Vergleichen Sie mehrere Angebote von unterschiedlichen Händlern, um den für Sie besten Preis festzustellen.
05.
Transparenz ist ein ganz wesentliches Kriterium beim Goldankauf. Dies betrifft nicht nur anfallende Gebühren z.B. beim Versand an einen Online-Anbieter, sondern auch eine transparente Prüfung Ihres Goldes bei einem Edelmetallhändler vor Ort: Das bedeutet „in Ihrem Beisein“!
06.
Wenn Sie Ihr Gold versenden, suchen Sie ein geeignetes Versandunternehmen und behalten Sie alle relevanten Dokumente und Nachweise. Hierdurch kann man etwaigen späteren Streitigkeiten vorbeugen.
07.
Ein seriöser Goldhändler wird Ihnen immer eine ordentliche Rechnung, Ankaufsgutschrift oder Quittung aushändigen. Sie können entweder eine Barauszahlung in bar oder eine Überweisung verlangen.
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